Kreditkarten Mindestumsatz
Um Missbrauch bei Zahlungen im Internet vorzubeugen, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden: Online-Händler sollten beim Zahlungsvorgang ein gesichertes Verfahren (z.B. SSL) verwenden. Dies kann man als Symbol “abgeschlossenes Schloss” in der unteren Statuszeile des Browsers gesehen werden. Ob man mit einem seriösen Händler arbeitet, kann unter Umständen ersehen werden, ob detaillierte Kontaktinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Informationen zur Datenübertragung eingesehen werden können. Auch zum Nachweis der Volljährigkeit sollte die Kreditkartennummer unter keinen Umständen herausgegeben werden. Es wird zwar von einigen Internetseiten gefordert, aber tut man es, kann es schnell zu unangehmen, teuren Überraschungen kommen. VISA hat zum Beispiel eine dreistellige Kartenprüfnummer eingeführt, die sich auf der Rückseite der Karte befindet, am Ende der Kartennummer. Diese wird bei Online-Zahlungen zusätzlich abgefragt. Auch Minderjährige ab 15 Jahren können bei manchen Anbietern bereits eine Kreditkarte erhalten, wenn beide Elternteile bürgen. Am besten ist das über die Hausbank der Eltern. Für Jugendliche ist eigentlich die Prepaid-Karte am vernünftigsten, diese wird ja nur auf Guthabenbasis geführt. Zur Hauptkreditkarte kann man auch eine Partnerkarte beantragen, die dann vom Ehepartner oder Lebensgefährten genutzt werden kann. Diese wird dann auch über das Konto des Karteninhabers abgerechnet.
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