Archive for Februar, 2011

Privathaftpflicht

Mal von den kleinen Schäden abgesehen, die jeden Tag verursacht werden können und für die man nicht gleich die Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen muss. Wie schnell kann es passieren: Man holt am Wochenende die Räder aus der Garage und macht mit der Familie eine Radtour. Eines der Familienmitglieder ist unachtsam, schneidet jemandem die Vorfahrt und das schlimmste ist eingetreten. Ein Personenschaden! Der Fahrer des anderen Fahrzeugs kann monatelang nicht auf Arbeit, hat eventuell Knochenbrüche oder schlimmeres. Aus der schönen Fahrradtour kann dann schnell ein Fiasko geworden sein, welches den finanziellen Rahmen der Familie sprengt. Arbeitsausfall, Schmerzensgeld, medizinische Kosten – das alles kann dann auf die Familie zukommen. Wenn man als Familienoberhaupt in so einem Fall nicht genügend an die Absicherung durch eine Privathaftpflichtversicherung gedacht hat, hat man versagt. Im allerschlimmsten Fall kann sogar ein monatlicher Rentenanspruch auf die Familie zukommen, wenn die geschädigte dritte Person aufgrund des Unfalls nicht mehr in der Lage ist, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen. Dieses Horror-Szenario sollte jedem aufzeigen, dass eine Absicherung durch eine Privathaftpflichtversicherung für jeden absolut notwendig ist! Verpflichtet dazu, ist man vom Gesetzgeber nicht. Man sollte sich also selbst zu einer Privathaftpflichtversicherung verpflichten!

http://www.lebensversicherung-verkaufen.net/

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Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall beziehungsweise ein Unfall ist dem Versicherer innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen. Besser ist es aber, wenn man direkt bei der Versicherungsgesellschaft anruft und den Schaden meldet. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden bereits vor Ort beglichen hat. Da sollte man aber immer sehr gut abwägen, sowohl als Verursacher aber auch als Geschädigter. Das kann man normalerweise nur bei kleinen Bagatellschäden. Wenn der Verursacher eine Anzeige bekommt oder einen Bußgeldbescheid, dann hat er auch das dem Versicherer unverzüglich zu melden. Das Gleiche gilt, wenn eine Klage oder ein Mahnbescheid bei dem Verursacher eingeht oder ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Bei einem Gerichtsverfahren muss der Versicherungsnehmer die Führung des Rechtsstreites und die Bestellung eines Anwalts dem Versicherungsgeber überlassen.

http://www.kfz-rechner.net/kfz-versicherung/verkehrsrechtsschutz/

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