Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall beziehungsweise ein Unfall ist dem Versicherer innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen. Besser ist es aber, wenn man direkt bei der Versicherungsgesellschaft anruft und den Schaden meldet. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden bereits vor Ort beglichen hat. Da sollte man aber immer sehr gut abwägen, sowohl als Verursacher aber auch als Geschädigter. Das kann man normalerweise nur bei kleinen Bagatellschäden. Wenn der Verursacher eine Anzeige bekommt oder einen Bußgeldbescheid, dann hat er auch das dem Versicherer unverzüglich zu melden. Das Gleiche gilt, wenn eine Klage oder ein Mahnbescheid bei dem Verursacher eingeht oder ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Bei einem Gerichtsverfahren muss der Versicherungsnehmer die Führung des Rechtsstreites und die Bestellung eines Anwalts dem Versicherungsgeber überlassen.

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